Liebe Mitglieder,

hier kommt noch ein neuer Newsletter aufgrund der sich verschärfenden Corona-Lage.
Ab sofort gilt nun auch für unseren Sport die 2G-Regelung – unser Hygienekonzept werden wir kurzfristig aktualisieren. Es ist dann wie üblich wieder über die Homepage abrufbar.

Konkret bedeutet dies:

Seit Donnerstag, 25.11.2021 gelten Neuerungen der Corona-Schutzverordnung -CoSchuV-.
Maßstab dafür ist nunmehr die sogenannte Hospitalisierung-Inzidenz, welche auch für den Sportbetrieb relevant ist.

Daraus folgt:   

Hospitalisierungs-Inzidenz > 3 = 2G-Regel (Teilnahme nur für geimpfte und genesene Personen gemäß §3 Satz 1 Nr. 1 oder 2 der CoSchuV).

Ausgenommen von der Regelung sind Kinder, die jünger sind als sechs Jahre oder noch nicht eingeschult sind. Diese brauchen grundsätzlich keinen Negativnachweis. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest nötig), können auch ohne Impfung an 2G-Angeboten und –Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen.
Bei Schülerinnen und Schülern ist somit weiterhin ein Testheft ausreichend.

D.h. ungeimpfte Personen (Ausnahme siehe oben) dürfen nicht mehr am Trainings-/Spielbetrieb teilnehmen und müssen die Halle verlassen.

Für unsere Punktspiele obliegt es der Heimmannschaft (Mannschaftsführer) die Impfnachweise zu kontrollieren und Personen ggf. der Halle zu verweisen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen. Der Punktspielbetrieb läuft derzeit weiter.
Unsere Hygienebeauftragten unterstützen gerne dabei.

Wir halten Euch auf dem Laufenden, sofern sich an der Lage etwas ändert.

Sportliche Grüße,

Stefan Schörner
Abteilungsleiter Tischtennis